Bei den verpflichtenden Arbeitsschutzunterweisungen der Mitarbeiter gewinnt die Praxis-orientierte Vor-Ort Unterweisung mit Übung immer mehr an Bedeutung, weil sich gezeigt hat dass Schulungen mittels PC-Präsentationen oftmals einige Nachteile mit sich bringen. Insbesondere bei nicht höher qualifiziertem Personal sowie bei ausländischem Personal, die Sprach- und Verständnisschwierigkeiten haben, tauchen hier häufig Probleme auf.
Die PSA-Benutzungsverordnung verlangt in §3 (1) folgendes: „Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) sicherheitsgerecht benutzt werden. Soweit erforderlich, führt er eine Schulung in der Benutzung durch.“ Letzteres ist insbesondere bei gefährlichen Tätigkeiten, bei denen die PSA eine wichtige Schutzmaßnahme ist, notwendig. Eine weitere Entscheidungshilfe stellt die Einstufung der Schutzausrüstung in 3 Kategorien dar. Dabei stellt die Kategorie 3 die höchsten Anforderungen, weil ein hohes Unfall- / Gesundheitsrisiko besteht.