Schulungen / Unterweisungen
Für den sicheren Umgang mit Maschinen, Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen in Ihrem Betrieb sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen. Neben der Gefährdungsbeurteilung und den Betriebsanweisungen spielen die Unterweisungen und Schulungen eine zentrale Rolle. Zudem ist eine Dokumentationspflicht unablässig, da eine fehlende oder unzureichende Dokumentation erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit helfen Ihnen gerne dabei, wenn es darum geht:
- jährliche Unterweisungen (gemäß §12 ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz)
- Unterweisungen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
- Unterweisungen zum sicheren Umgang mit Flurförderzeugen
- Aus- und Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten
- Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern
- spezielle Schulungen auf Nachfrage
durchzuführen.
Hier finden Sie Ihren passenden Ansprechpartner:
Martin Grunwald
Stephan Gaßmann
Neltje Kleemann