Gefährdungsbeurteilung

Zu den Grundpflichten eines Unternehmers gehören die Gewährleistung der Sicherheit der Beschäftigten sowie der Schutz Ihrer Gesundheit.

Der Gesetzgeber verlangt vom Unternehmer daher die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation.

Der Zweck einer Gefährdungsbeurteilung ist es, Unfall- und Gesundheitsgefährdungen im Betrieb zu ermitteln. Hierbei helfen wir Ihnen, indem wir den Handlungsbedarf nach einer vorherigen Ist-Aufnahme ermitteln und im Anschluss daran mögliche Maßnahmen diskutieren und einen Maßnahmenplan entwickeln.

Der Umfang einer Gefährdungsbeurteilung orientiert sich hierbei maßgeblich an den betrieblichen Gegebenheiten.

Für die Dokumentation, zu der es keine einheitliche schriftliche Vorgabe gibt, stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite, damit Sie die Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb als wichtiges Instrument weiter nutzen.

Hier finden Sie Ihren passenden Ansprechpartner:
Martin Grunwald
Stephan Gaßmann
Neltje Kleemann