Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument für Betriebe den Arbeitsschutz zu steuern und grundsätzlich Aufgabe des Unternehmers. Dabei soll er Mitarbeiter und beauftragte Fachleute als Mitwirkende im Arbeitsschutz einbinden.

Die gesetzlichen Grundlagen sind im Wesentlichen:

  • §5 + §6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • §3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • §3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • §6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • §4 Biostoffverordnung (BioStoffV)

Bremen, den 30. April 2024